Bettina Schmidt: Schwerbehinderte Arbeitnehmer – alles, was bei Prävention und Kündigung wichtig ist
In § 2 Abs. 1 SGB IX findet sich zunächst der Begriff der „Behinderung“. Der Begriff der Behinderung ist von demjenigen der Krankheit abzugrenzen.
Nach § 167 Abs. 1 S. 1 SGB IX ist der Arbeitgeber bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, verpflichtet, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung, die in § 176 SGB IX genannten Vertretungen sowie das Integrationsamt einzuschalten, um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung sowie mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.
Der Kündigungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch IX besteht darin, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes bedarf (§ 168 SGB IX).
Gliederung
I. Definition der Behinderung (§ 2 Abs. 1 SGB IX) und des schwerbehinderten Menschen (§ 2 Abs. 2 SGB IX)
II. Prävention nach § 167 Abs. 1 SGB IX
III. Zustimmungserfordernis für schwerbehinderte Arbeitnehmer
IV. Zustimmungsfreie Beendigung des Arbeitsverhältnisses
V. Kündigungsschutzverfahren
VI. Entscheidung des Integrationsamtes
VII. Rechtsmittel
VIII. Unkenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderung
IX. Besonderheiten bei der außerordentlichen Kündigung - § 174 SGB IX
Umfang: 67 Seiten
- Jederzeit und an jedem Ort umsetzbar!
- Maximal 5 Zeitstunden pro Fachgebiet und Jahr können Sie gem. § 15 Abs. 4 FAO hiermit absolvieren.
- Unsere Skripten sind für jeweils 2,5 oder 5 Zeitstunden Fortbildung konzipiert.
- Ihre Lernerfolgskontrolle erfolgt ONLINE als Multiple Choice-Test mit einer richtigen Antwort aus mehreren Antwortoptionen. Mindestens 8 von 10 Fragen müssen dabei richtig beantwortet sein.
- 79 Euro (2,5h) oder 138 Euro (5h) zzgl. gesetzl. USt einschl. PDF-Skript, Lernerfolgskontrolle und Zertifikat
- Separates, einfaches Autorisierungssystem ("Log in"), nicht identisch mit dem für unsere LIVE ONLINE Seminare, Fachanwaltslehrgänge, Seminare & Genießen Veranstaltungen usw.!
- Sie erhalten sofort Ihre Rechnung, Skript und Kontrollfragen, d. h. Sie können sofort starten!
- Sie können direkt später zahlen – und die Kursgebühr „klassisch“ überweisen.
- Sie erhalten Ihr Zertifikat innerhalb von 15 Minuten, vorausgesetzt der Test ist bestanden.
- Bis zum 31.12. können Sie in dieser Form einen Teil Ihrer Ihre Fortbildung absolvieren!
Sie können sofort starten!
Sie erhalten Ihr Zertifikat sofort, vorausgesetzt der Test ist bestanden.