Selbststudium
geeignet für 5 Std. Fortbildung gem. § 15 FAO Abs. 4 im Sozialrecht
Verfasser(in):
Willi Johannes Kainz, Vorsitzender Richter am Bayerischen Landessozialgericht ("Unfallsenat")

Willi Johannes Kainz: Einstweiliger Rechtsschutz, aufschiebende Wirkung und mögliche Rechtsbehelfe im sozialgerichtlichen Verfahren

Sozialrecht
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Der einstweilige Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren ist insbesondere im Hinblick auf die Grundsicherung eine qualitativ und quantitativ wichtige Verfahrensart geworden.

Mit dem vorliegenden Skript soll ein umfassender Überblick über die Systematik des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren gegeben werden. Dabei werden auch die damit zusammenhängenden Rechtsmittel, insbesondere die Beschwerde dargestellt.

Im Rahmen der Praxishinweise werden zahlreiche Hinweise auf praktische Probleme gegeben. Die zustehenden Anträge sind meist bei der Begründetheit oder bei der Entscheidung aufgenommen, da sie auch mit dem Tenor des Beschlusses übereinstimmen.

Es ist nicht Aufgabe dieses Skriptes, die kaum übersehbare Rechtsprechung und Literatur zum einstweiligen Rechtsschutz umfassend darzustellen. Hierzu gibt es bereits zahlreiche und umfassende Darstellungen, auf welche verwiesen wird.

 

Gliederung 

A) Überblick 

B) Aufschiebende Wirkung

I. Grundsatz der aufschiebenden Wirkung, § 86a Abs. 1 SGG 

II. Ausschluss der aufschiebenden Wirkung nach § 86a Abs. 2, Abs. 4 SGG 

III. Anordnung der sofortigen Vollziehung durch Leistungsträger oder Widerspruchsbehörde, § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG 

IV. Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung bei Leistungsträger oder Widerspruchsbehörde, § 86a Abs. 3 SGG 

C) Allgemeine Anforderungen im einstweiligen Rechtsschutz vor den Sozialgerichten 

I. Verfassungsrechtliche Anforderungen an den einstweiligen Rechtsschutz 

II. Verfahrensrechtliche Anforderungen 

III. Entscheidung durch Beschluss (Abs. 4)

D) Einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen der aufschiebenden Wirkung, § 86b Abs. 1 SGG 

I.  Zulässigkeit 

II. Begründetheit 

E) Einstweilige Anordnung nach § 86b Abs. 2 SGG 

I. Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung

II. Begründetheit des Antrags nach Abs. 2 

III. Vollstreckung und Rückabwicklung 

Anhang: Schriftsatzmuster 

 

Umfang: 53 Seiten

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