Selbststudium
geeignet für 5 Std. Fortbildung gem. § 15 FAO Abs. 4 im Familienrecht
Verfasser(in):
Dr. Wolfram Viefhues, Richter am Amtsgericht Oberhausen a.D. und Bandherausgeber Familienrecht und Autor im Online-Juris-Praxiskommentar BGB 

Dr. Wolfram Viefhues: Erwerbsobliegenheiten und fiktive Einkünfte im Unterhaltsrecht

Familienrecht
Der Kurs ist bereits beendet und kann leider nicht mehr gebucht werden.

Im Unterhaltsrecht kommt es maßgeblich auf das Einkommen der Unterhaltsbeteiligten an. Auch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs bestehen, kann dieser nur dann durchgesetzt werden, wenn die berechtigte Person bedürftig ist, also nicht in der Lage ist, mit ihren eigenen finanziellen Mitteln ihren Unterhaltsbedarf sicher zu stellen. Auf der anderen Seite muss die unterhaltspflichtige Person leistungsfähig sein, also in der Lage sein, unter Berücksichtigung seines eigenen Mindestbedarfs und unterhaltrechtlich anzuerkennender Verpflichtungen den errechneten Unterhaltsbetrag leisten zu können. 

Dabei kommt es in erster Linie auf die tatsächliche finanzielle Situation der betreffenden Person an, also deren Einkommen und ggf. auch Vermögen. Es können aber auch fiktive Einkünfte bei Verletzung einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit zu berücksichtigen sein. Hat man im konkreten Fall die erforderlichen Informationen zusammengestellt, um das unterhaltsrelevante Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu errechnen, sind noch weitere Berechnungsschritte in der Praxis relevant.
 

Gliederung

Einkommen als maßgebliche Eckpunkt für die Unterhaltsberechnung

Praxisrelevante Einschränkungen der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit

Verletzung einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit durch Unterlassen einer zumutbaren Erwerbstätigkeit

Erwerbsobliegenheit und Arbeitslosigkeit

Erwerbsobliegenheit und Altersgrenze

Der abstrakte Umfang der unterhaltsrelevanten Erwerbsobliegenheit in einzelnen Unterhaltsverhältnissen

Höhe des fiktiv anzurechnenden erzielbaren Einkommens

Der personenbezogene Umfang der Erwerbsobliegenheit der konkret unterhaltsbeteiligten Person



Umfang: 48 Seiten

Aktuelle Skripte – überzeugende Preise
  • Jederzeit und an jedem Ort umsetzbar!
  • Maximal 5 Zeitstunden pro Fachgebiet und Jahr können Sie gem. § 15 Abs. 4 FAO hiermit absolvieren.
  • Unsere Skripten sind für jeweils 2,5 oder 5 Zeitstunden Fortbildung konzipiert.
  • Ihre Lernerfolgskontrolle erfolgt ONLINE als Multiple Choice-Test mit einer richtigen Antwort aus mehreren Antwortoptionen. Mindestens 8 von 10 Fragen müssen dabei richtig beantwortet sein.
  • 79 Euro (2,5h) oder 138 Euro (5h) zzgl. gesetzl. USt einschl. PDF-Skript, Lernerfolgskontrolle und Zertifikat
Achtung: Eigenständiges Shop-System!
  • Separates, einfaches Autorisierungssystem ("Log in"), nicht identisch mit dem für unsere LIVE ONLINE Seminare, Fachanwaltslehrgänge, Seminare & Genießen Veranstaltungen usw.!
  • Sie erhalten sofort Ihre Rechnung, Skript und Kontrollfragen, d. h. Sie können sofort starten!
  • Sie können direkt später zahlen – und die Kursgebühr „klassisch“ überweisen.
  • Sie erhalten Ihr Zertifikat innerhalb von 15 Minuten, vorausgesetzt der Test ist bestanden.
  • Bis zum 31.12. können Sie in dieser Form einen Teil Ihrer Ihre Fortbildung absolvieren!
Unsere Preise für Skripte zum SELBSTSTUDIUM 5h:
Format
Skript zum SELBSTSTUDIUM für 2,5 oder 5 Zeitstunden mit Lernerfolgskontrolle
Preis
€79,- (2,5h) bzw. € 138,- (5h) zzgl. ges. Umsatzsteuer
Umfang
PDF-Skript(e), Online-Lernerfolgskontrolle, Zertifikat
Anrechenbarkeit
Maximal 5 Zeitstunden werden gem. § 15 Abs. 4 FAO pro Fachgebiet anerkannt.
Flexibilität
Jederzeit und an jedem Ort umsetzbar!
Sie können sofort starten!
Sie erhalten Ihr Zertifikat sofort, vorausgesetzt der Test ist bestanden.