Dr. Wolfram Viefhues: Erwerbsobliegenheiten und fiktive Einkünfte im Unterhaltsrecht
Im Unterhaltsrecht kommt es maßgeblich auf das Einkommen der Unterhaltsbeteiligten an. Auch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs bestehen, kann dieser nur dann durchgesetzt werden, wenn die berechtigte Person bedürftig ist, also nicht in der Lage ist, mit ihren eigenen finanziellen Mitteln ihren Unterhaltsbedarf sicher zu stellen. Auf der anderen Seite muss die unterhaltspflichtige Person leistungsfähig sein, also in der Lage sein, unter Berücksichtigung seines eigenen Mindestbedarfs und unterhaltrechtlich anzuerkennender Verpflichtungen den errechneten Unterhaltsbetrag leisten zu können.
Dabei kommt es in erster Linie auf die tatsächliche finanzielle Situation der betreffenden Person an, also deren Einkommen und ggf. auch Vermögen. Es können aber auch fiktive Einkünfte bei Verletzung einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit zu berücksichtigen sein. Hat man im konkreten Fall die erforderlichen Informationen zusammengestellt, um das unterhaltsrelevante Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu errechnen, sind noch weitere Berechnungsschritte in der Praxis relevant.
Gliederung
Einkommen als maßgebliche Eckpunkt für die Unterhaltsberechnung
Praxisrelevante Einschränkungen der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit
Verletzung einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit durch Unterlassen einer zumutbaren Erwerbstätigkeit
Erwerbsobliegenheit und Arbeitslosigkeit
Erwerbsobliegenheit und Altersgrenze
Der abstrakte Umfang der unterhaltsrelevanten Erwerbsobliegenheit in einzelnen Unterhaltsverhältnissen
Höhe des fiktiv anzurechnenden erzielbaren Einkommens
Der personenbezogene Umfang der Erwerbsobliegenheit der konkret unterhaltsbeteiligten Person
Umfang: 48 Seiten
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