Dr. Jan Luckey LL.M. LL.M.: Haushaltsführungsschaden: Rechtliche Grundlagen, schlüssige Darlegung und Berechnungsmethodik
Nach § 1356 BGB regeln die Ehegatten selbst die jeweilige Aufteilung von Erwerbstätigkeit und Haushaltsführung. Auch die Haushaltsführung nebst Kinderbetreuung ist daher eine Verwertung der Arbeitskraft, deren Ausfall oder Minderung einen „Erwerbsschaden“ in Gestalt des sog. „Haushaltsführungsschadens“ auslöst.
Auch wenn der Haushaltsführungsschaden oftmals im »klassischen« Modell der Alleinverdienerehe dargestellt wird, gilt natürlich, dass auch in sonstigen Situationen etwa der Doppelverdienerehe oder auch des Alleinerziehenden die Hausarbeit sich nicht von selbst erledigt, sondern (z. T. neben dem Erwerbsschaden) an einen Anspruch auf Ersatz von Haushaltsführungsschäden gedacht werden muss. Teilen sich beide Partner Erwerbstätigkeit und Haushaltsführung, kann bei einer Verletzung eines Partners beides – Erwerbsschaden und Haushaltsführungsschaden, letzterer oft aufgrund der i.d.R. höheren Mitarbeit des Partners allerdings in geringerem Umfang – geltend gemacht werden.
Nach § 5 LPartG besteht diese unterhaltsrechtliche Verpflichtung zur Haushaltsführung auch bei gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Gliederung
I) Haushaltsführungsschaden
1) Rechtsgrundlagen
2) Sonderfälle
3) Maßgebender Umfang der Arbeiten
4) Maßstab: Kosten einer Ersatzkraft
5) Dauer des Anspruchs
6) Berechnungsmethodik
7) Sonderfall: Haushaltsführung des Alleinstehenden
8) Beschlussempfehlungen des VGT zum Thema „Haushaltsführungsschaden“
II) Checkliste: Haushaltsführungsschaden
III) Schriftsatzmuster: Haushaltsführungsschaden
1) Anschreiben Mandant: Informationen zu Schmerzensgeld, Besuchskosten, Haushaltsführung
2) Abschlussschreiben an Versicherer (Haushaltsführung, Schmerzensgeld, Besuchskosten)
3) Zurückweisung einer Teilzahlung (Haushaltsführung, Schmerzensgeld, Besuchskosten)
4) Klage: Haushaltsführungsschaden nichteheliche Lebensgemeinschaft
5) Klage: Haushaltsführungsschaden Rente, Dauerschaden, 5-Personenhaushalt
6) Haushaltsführungsschaden, Replik: Gegen den Einwand der Mitarbeitspflicht des Ehepartners und der Bagatellverletzung
Umfang: 63 Seiten
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