Stefan Lissner: Gläubigerrechte im Nachlassinsolvenzverfahren
Jeder Insolvenzverwalter wird zwangsläufig auch mit dem Nachlassrecht konfrontiert werden – nämlich dann, wenn ein sog. Nachlassinsolvenzverfahren ansteht. Dieses unterscheidet sich bisweilen vom „herkömmlichen“ Verfahren in diversen Punkten, in anderen ähnelt es einem regulären Insolvenzverfahren.
Das Nachlassinsolvenzverfahren wird in der Insolvenzpraxis als Regelinsolvenzverfahren geführt, wenngleich es verfahrenstechnisch als Sonderinsolvenzverfahren gilt.
Während es in der regulären Unternehmensinsolvenz, aber auch in der Verbraucherinsolvenz um die Sanierung, den Unternehmenserhalt, notfalls aber auch die Liquidierung – bei nat. Personen ergänzt um den Wunsch nach Erhalt der Restschuldbefreiung – geht, stellt sich die Zielsetzung im Nachlassinsolvenzsverfahren anders dar.
Mit dem vorliegenden Skript sollen die wesentlichen Unterschiede und Gemeinsamkeiten, aber auch spezielle Fragen zum Nachlassinsolvenzrecht beantwortet werden.
Gliederung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und Unterschiede
II. Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten im Falle vermögensloser Erbmassen
III. Folgen der Beschränkung
IV. Eröffnungsgründe
B. Vorläufiges Verfahren und Eröffnungsbeschluss
I. Im Allgemeinen
II. Im Nachlassinsolvenzverfahren
III. Auskunfts- und Mitwirkungsrechte
IV. Vollstreckungsverbote
C. Forderungsanmeldung (mit Muster)
I. Forderungsfeststellung
II. Die Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter
III. Denkbare Prüfungsergebnisse
IV. Zusätzliche Anmeldeattribute
V. Wirkung von Feststellung und von Widersprüchen
D. Gläubigerarten
I. Die Insolvenzgläubiger
II. Die Vertragsgläubiger
III. Die Massegläubiger
IV. Die aus- und absonderungsberechtigen Gläubiger
V. Die nachrangigen Insolvenzforderungen
Umfang: 75 Seiten
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