Edmund Schmitt: Update Versicherungsprozessrecht 2025
Das vorliegende Skript gibt einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Elemente des Versicherungsprozessrechts; unter anderem:
Nach §§ 35 ZPO, 215 Abs. 1 S. 1 VVG hat der Versicherungsnehmer als Kläger die Wahl, bei welchem der örtlich zuständigen Gerichte er eine Klage gegen den Versicherer einreichen will. Ausgeübt wird das Wahlrecht durch Klageerhebung, Bezeichnung im Mahnantrag oder den Verweisungsantrag. Von der richtigen Wahl des örtlich zuständigen Gerichts kann mitunter der Prozesserfolg abhängen.
Beansprucht der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag, ist grundsätzlich Leistungsklage zu erheben. Eine Besonderheit von Deckungsprozessen besteht darin, dass häufig Feststellungsklagen gemäß § 256 ZPO gegen den Versicherer erhoben werden. Die Feststellungsklage hat in der versicherungsrechtlichen Praxis große Bedeutung.
Als Prozessführungsbefugnis bezeichnet man allgemein die Befugnis, über ein streitiges Recht oder Rechtsverhältnis einen Rechtsstreit im eigenen Namen führen zu dürfen. Für den Inhaber des Rechts ist die Prozessführungsbefugnis regelmäßig gegeben und unproblematisch. Steht aber - wie nicht selten - das Recht materiell-rechtlich einer vom Versicherungsnehmer verschiedenen Person zu, kann dieses nur unter den Voraussetzungen einer gesetzlichen oder gewillkürten Prozessstandschaft vom Versicherungsnehmer gerichtlich geltend gemacht werden.
Es muss immer klar sein, worüber gestritten wird! Auch die Versicherungsbedingungen können für die Frage der Darlegungs- und Beweislast von Bedeutung sein. Deshalb muss immer und ohne Einschränkung dafür Sorge getragen werden, dass die einschlägigen Versicherungsbedingungen (ggf. mit Tarifbestimmungen) bekannt sind.
Gliederung
A. Wahl des Gerichtsstands
I. Allgemein – Bedeutung des Gerichtsstands
II. Gerichtsstände für Klagen des Versicherungsnehmers
III. Gerichtsstand für Klagen des Versicherers (Aktivprozess des VR)
B. Die richtige Klageart
I. Leistungsklage
II. Feststellungsklage
III. Negative Feststellungsklage
IV. Vorrang der Leistungsklage
V. Besonderheiten der Klageart in einigen Versicherungssparten
C. Aktive und passive Prozessführungsbefugnis
I. Einleitung
II. Aktive Prozessführungsbefugnis – Prozessführungsbefugnis der klagenden Partei
III. Passive Prozessführungsbefugnis – Prozessführungsbefugnis der beklagten Partei
D. Darlegungs- und Beweislast im Deckungsprozess
I. Grundsätze der (Sachverhalts-)Darlegungslast
II. Grundsätze der Beweislast
E. Beweismittel im Versicherungsprozess
I. Grundsätze
II. Beweis durch Zeugen (§ 373 bis § 401 ZPO)
III. Beweis durch Sachverständige (§ 402 - § 414 ZPO)
IV. Beweis durch Urkunden (§ 415 - § 444 ZPO)
V. Parteivernehmung gemäß §§ 445 ff. ZPO
VI. Parteianhörung gemäß § 141 ZPO
VII. Beweis durch Dashcam-Aufnahmen
F. Beweiswürdigung, Beweismaßabsenkung
I. Freie Beweiswürdigung nach § 286 ZPO
II. Beweiserleichterung nach § 287 ZPO
III. Beweiserleichterungen in Entwendungsfällen
G. Beweislast und Beweismaß im Rückforderungsprozess des VR
I. Rückforderungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung
II. Rückforderungsanspruch aus unerlaubter Handlung
III. Rückforderung in der Pflichthaftpflichtversicherung
Umfang: 101 Seiten
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