Selbststudium
geeignet für 5 Std. Fortbildung gem. § 15 FAO Abs. 4 im Versicherungsrecht
Verfasser(in):
Edmund Schmitt, Vorsitzender Richter am OLG Köln a. D. („Versicherungssenat“) und Dozent an der TH Köln, Fachbereich Versicherungswesen

Edmund Schmitt: Update Versicherungsprozessrecht 2025

Versicherungsrecht
Der Kurs ist bereits beendet und kann leider nicht mehr gebucht werden.

Das vorliegende Skript gibt einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Elemente des Versicherungsprozessrechts; unter anderem: 

Nach §§ 35 ZPO, 215 Abs. 1 S. 1 VVG hat der Versicherungsnehmer als Kläger die Wahl, bei welchem der örtlich zuständigen Gerichte er eine Klage gegen den Versicherer einreichen will. Ausgeübt wird das Wahlrecht durch Klageerhebung, Bezeichnung im Mahnantrag oder den Verweisungsantrag. Von der richtigen Wahl des örtlich zuständigen Gerichts kann mitunter der Prozesserfolg abhängen. 

Beansprucht der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag, ist grundsätzlich Leistungsklage zu erheben. Eine Besonderheit von Deckungsprozessen besteht darin, dass häufig Feststellungsklagen gemäß § 256 ZPO gegen den Versicherer erhoben werden. Die Feststellungsklage hat in der versicherungsrechtlichen Praxis große Bedeutung.  

Als Prozessführungsbefugnis bezeichnet man allgemein die Befugnis, über ein streitiges Recht oder Rechtsverhältnis einen Rechtsstreit im eigenen Namen führen zu dürfen. Für den Inhaber des Rechts ist die Prozessführungsbefugnis regelmäßig gegeben und unproblematisch. Steht aber - wie nicht selten - das Recht materiell-rechtlich einer vom Versicherungsnehmer verschiedenen Person zu, kann dieses nur unter den Voraussetzungen einer gesetzlichen oder gewillkürten Prozessstandschaft vom Versicherungsnehmer gerichtlich geltend gemacht werden. 

Es muss immer klar sein, worüber gestritten wird! Auch die Versicherungsbedingungen können für die Frage der Darlegungs- und Beweislast von Bedeutung sein. Deshalb muss immer und ohne Einschränkung dafür Sorge getragen werden, dass die einschlägigen Versicherungsbedingungen (ggf. mit Tarifbestimmungen) bekannt sind. 

 

Gliederung

A. Wahl des Gerichtsstands 

I. Allgemein – Bedeutung des Gerichtsstands 

II. Gerichtsstände für Klagen des Versicherungsnehmers 

III. Gerichtsstand für Klagen des Versicherers (Aktivprozess des VR) 

B. Die richtige Klageart 

I. Leistungsklage 

II. Feststellungsklage 

III. Negative Feststellungsklage 

IV. Vorrang der Leistungsklage 

V. Besonderheiten der Klageart in einigen Versicherungssparten 

C. Aktive und passive Prozessführungsbefugnis 

I. Einleitung 

II. Aktive Prozessführungsbefugnis – Prozessführungsbefugnis der klagenden Partei 

III. Passive Prozessführungsbefugnis – Prozessführungsbefugnis der beklagten Partei 

D. Darlegungs- und Beweislast im Deckungsprozess 

I. Grundsätze der (Sachverhalts-)Darlegungslast 

II. Grundsätze der Beweislast 

E. Beweismittel im Versicherungsprozess 

I. Grundsätze 

II. Beweis durch Zeugen (§ 373 bis § 401 ZPO) 

III. Beweis durch Sachverständige (§ 402 - § 414 ZPO) 

IV. Beweis durch Urkunden (§ 415 - § 444 ZPO) 

V. Parteivernehmung gemäß §§ 445 ff. ZPO 

VI. Parteianhörung gemäß § 141 ZPO 

VII. Beweis durch Dashcam-Aufnahmen 

F. Beweiswürdigung, Beweismaßabsenkung 

I. Freie Beweiswürdigung nach § 286 ZPO 

II. Beweiserleichterung nach § 287 ZPO 

III. Beweiserleichterungen in Entwendungsfällen 

G. Beweislast und Beweismaß im Rückforderungsprozess des VR 

I. Rückforderungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung 

II. Rückforderungsanspruch aus unerlaubter Handlung 

III. Rückforderung in der Pflichthaftpflichtversicherung 


Umfang: 101 Seiten

Aktuelle Skripte – überzeugende Preise
  • Jederzeit und an jedem Ort umsetzbar!
  • Maximal 5 Zeitstunden pro Fachgebiet und Jahr können Sie gem. § 15 Abs. 4 FAO hiermit absolvieren.
  • Unsere Skripten sind für jeweils 2,5 oder 5 Zeitstunden Fortbildung konzipiert.
  • Ihre Lernerfolgskontrolle erfolgt ONLINE als Multiple Choice-Test mit einer richtigen Antwort aus mehreren Antwortoptionen. Mindestens 8 von 10 Fragen müssen dabei richtig beantwortet sein.
  • 79 Euro (2,5h) oder 138 Euro (5h) zzgl. gesetzl. USt einschl. PDF-Skript, Lernerfolgskontrolle und Zertifikat
Achtung: Eigenständiges Shop-System!
  • Separates, einfaches Autorisierungssystem ("Log in"), nicht identisch mit dem für unsere LIVE ONLINE Seminare, Fachanwaltslehrgänge, Seminare & Genießen Veranstaltungen usw.!
  • Sie erhalten sofort Ihre Rechnung, Skript und Kontrollfragen, d. h. Sie können sofort starten!
  • Sie können direkt später zahlen – und die Kursgebühr „klassisch“ überweisen.
  • Sie erhalten Ihr Zertifikat innerhalb von 15 Minuten, vorausgesetzt der Test ist bestanden.
  • Bis zum 31.12. können Sie in dieser Form einen Teil Ihrer Ihre Fortbildung absolvieren!
Unsere Preise für Skripte zum SELBSTSTUDIUM 5h:
Format
Skript zum SELBSTSTUDIUM für 2,5 oder 5 Zeitstunden mit Lernerfolgskontrolle
Preis
€79,- (2,5h) bzw. € 138,- (5h) zzgl. ges. Umsatzsteuer
Umfang
PDF-Skript(e), Online-Lernerfolgskontrolle, Zertifikat
Anrechenbarkeit
Maximal 5 Zeitstunden werden gem. § 15 Abs. 4 FAO pro Fachgebiet anerkannt.
Flexibilität
Jederzeit und an jedem Ort umsetzbar!
Sie können sofort starten!
Sie erhalten Ihr Zertifikat sofort, vorausgesetzt der Test ist bestanden.