Stephan Rittweger: Teilrente 99,99 % und Arbeitsentgelt – das „Münchener Modell”
Ältere Arbeitnehmer dürfen seit dem 1.1.2023 eine Rente zusätzlich zum Arbeitslohn erhalten, ohne dass die Rente gekürzt wird. Dieser Zweifachbezug ist auch bei vorgezogenen Renten zulässig, also bei Renten, die vor der Regelaltersgrenze beginnen.
Dieser Zweifachbezug wird im Münchener Modell mit einem wesentlichen Detail verfeinert: Die vorgezogene Rente wird als Teilrente zu 99,99 % in Anspruch genommen.
Mit dem vorliegenden Skript können Sie sich die sozial- sowie individual- und kollektivarbeitsrechtlichen, ja sogar die steuerrechtlichen Voraussetzungen des Münchener Modells aneignen. Zugleich vertiefen Sie das Know-how dazu durch Hinweise und Tipps für die Rechtspraxis.
Gliederung
A. Einleitung
B. Zum Einstieg: Finanzielle Vorteile für die Beschäftigten
I. Münchener Modell Typ 1: Abschlagfreie Renten
II. Münchener Modell Typ II: Rente mit 63 und 14,4 %
III. Münchener Modell Typ III: Schwerbehinderten-Altersrente, teilweises Wettmachen der Abschläge
C. Rentenrecht SGB VI
I. Altersrentenarten
II. Praxistipps
III. Antrag auf Teilrente und Beginn - wie geht das?
IV. Rentenabschläge
V. Rentenhöhe
VI. Rentenhöhe in 10 Sekunden
VII. Münchener Modell finanziell attraktiv
VIII. Berechnung online
IX. Ausgleich Rentenabschlag
D. Teilrente 99,9 % und Aufrechterhalten sozialrechtlicher Ansprüche
I. Grundsätze
II. Krankengeld
III. Kurzarbeitergeld
IV. Arbeitslosengeld
V. Reha-Ausschluss
E. Arbeitsrecht
I. Rentenbedingtes Kündigungsverbot
II. Beendigungsklauseln
III. Schadenersatz
IV. Betriebsrenten
F. Steuerrecht: Abzüge oder was bleibt unterm Strich
I. Münchener Modell, Progression und Gesamtsteuerlast
II. Rentenfreibetrag
III. Steuerwirksames im Rentenbezug
G Beitrag auf Rente
I. Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze
II. Beitragsrechtliche Behandlung des Arbeitgeberzuschusses
H. Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch und zivilrechtliche Haftung
I. Ausgangspunkt Rentenpunkt
II. Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
III. Amtshaftung
I. Altersteilzeit
I. Kein Münchener Modell im Freizeitblock
II. Münchener Modell statt klassischer Altersteilzeit
J. Weiterarbeit über das Regelaltersrenten-Alter hinaus
I. Arbeitsrecht
II. Sozialrecht
Umfang: 64 Seiten
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