Christiane Haumer: Gewährleistung im Bauvertragsrecht: Haftung des Unternehmers für Mängel – Vorliegen eines Mangels, Mängelrechte vor der Abnahme, Abrechnungsverhältnis, Abnahme
Die Gewährleistung im Bauvertragsrecht hängt maßgeblich davon ab, wie das vertragliche Leistungssoll bestimmt wird und ob die Abnahme bereits erfolgt ist. Das Skript systematisiert die Mängelhaftung nach BGB und VOB/B und behandelt die Auslegung ausdrücklicher und konkludenter Beschaffenheitsvereinbarungen unter Einbeziehung von Vertragsunterlagen, anerkannten Regeln der Technik und DIN-Normen.
Im Mittelpunkt stehen die divergierenden Maßstäbe zur Vermutungswirkung technischer Normen, ihre Abgrenzung von Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen sowie typische Risiken bei Schallschutz, Baugrund und funktionaler Leistungspflicht. Vertieft werden die Mängelrechte vor der Abnahme, die AGB-Kontrolle des § 4 Abs. 7 VOB/B und die insolvenzbedingte Teilbarkeit von Vergütungsansprüchen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das nicht kodifizierte Abrechnungsverhältnis mit seinen Voraussetzungen und Folgen für Abnahme, Fälligkeit, Vorschuss und Beweislast.
Behandelt werden zudem ausdrückliche, konkludente, förmliche und fiktive Abnahmen, Abnahmeverweigerung, Zustandsfeststellung und Vorbehalte. Besondere Aufmerksamkeit gilt unwirksamen Abnahmeklauseln im Bauträgervertrag, deren Auswirkungen auf Verjährungsbeginn, Kostenvorschussansprüche und ergänzende Vertragsauslegung sowie den Anforderungen an eine rechtssichere Vertragsgestaltung und Anspruchsdurchsetzung.
Inhalt
A. Vorliegen eines Mangels
I. Mängelrechte des Auftraggebers nach BGB und VOB/B
II. Mangel, § 633 BGB
III. Beschaffenheitsvereinbarung
IV. DIN-Normen
V. Sachmangel trotz Einhaltung der aRdT?
B. Besondere Aspekte/Mängelrechte vor der Abnahme
I. Haftung für Baugrund
II. Beschaffenheitsvereinbarung beim Bauträgervertrag
III. Zeitpunkt der Mangelfreiheit des Werks
VI. Vor der Abnahme
VII. Entbehrliche Abnahme
VIII. § 4 Abs. 7 VOB/B (BGH, Urt. v. 19.1.2023 – VII ZR 34/20)
IX. Insolvenz des Auftragnehmers (BGH 17.7.2025 – IX ZR 70/24)
C. Abrechnungsverhältnis
I. Begriff, Auslösung und Voraussetzungen
II. Wirkung, Rechtsfolgen und Beweislast
III. Beweislast ohne Abnahme und Vorschuss im Abrechnungsverhältnis
IV. Kostenvorschuss vor Abnahme
V. Fazit
D. Abnahme
I. Einführung
II. Begriff und Erscheinungsformen
III. Abnahme bei schwerwiegenden Mängeln
IV. Voraussetzungen und Rechtsnatur
V. Abnahme ohne vorherige Überprüfung wirksam
VI. Wesentlicher Mangel bei optischem Mangel
VII. Wesentliche Mängel, § 12 Abs. 3 VOB/B
VIII. Wirkung der Abnahme
IX. Konkludente Abnahme
X. Förmliche Abnahme
XI. Fiktive Abnahme
XII. Vollständige Fertigstellung
XIII. Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme, § 650g BGB
XIV. Vorbehalte bei der Abnahme
XV. Mangelkenntnis als Voraussetzung für Rechtsverlust
XVI. Fälligkeit der Werklohnforderung nach Kündigung
XVII. Zu Unrecht verweigerte Abnahme
XVIII. Abnahmeregelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
XIX. AGB zum Nachteil des Auftraggebers
XX. Abnahme im Bauträgervertrag/Wohnungskauf
XXI. Rechtsfolge unwirksamer Abnahmeklauseln
XXII. Grenzen der Gewährleistungsansprüche bei unwirksamen Klauseln
XXIII. Unwirksame Abnahmeklausel
XXIV. Verjährungsbeginn bei unwirksamen Klauseln im Lichte des Unionsrechts
XXV. Unwirksame Abnahmeklausel: BGH, Urt. v. 26.3.2026 – VII ZR 68/24
XXVI. Aus den Gründen: Anspruch, Prozessführungsbefugnis und Verjährung
XXVII. Aus den Gründen: Keine wirksame Abnahme, keine absolute Höchstfrist, ergänzende Vertragsauslegung im Überblick
XXVIII. Ergänzende Vertragsauslegung im Einzelnen
XXIX. Nachzüglervertrag
XXX. Notarhaftung nach unwirksamer Abnahmeklausel
XXXI. Fazit
Umfang
43 Seiten
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