Selbststudium
geeignet für 5 Std. Fortbildung gem. § 15 FAO Abs. 4 im Familienrecht oder im Erbrecht
Verfasser(in):
Notar Dr. Dietmar Weidlich, Grüneberg (vormals Palandt)-Kommentator, Notariat Roth / Mittelfranken

Dr. Dietmar Weidlich: Die Scheidung und das Erbe

Familienrecht |
Erbrecht
138,00 €

Ein geschiedener Ehegatte hat grundsätzlich keinen Zugriff auf den Nachlass seines früheren Ehegatten. Das gesetzliche Erbrecht knüpft an den Bestand der Ehe im Zeitpunkt des Erbfalls an und erlischt mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils. Dasselbe gilt im Regelfall für die gewillkürte Erbfolge, also für Erbeinsetzungen in Testamenten und Erbverträgen. Gleichwohl können Konstellationen auftreten, in denen der geschiedene Ehegatte oder Personen aus seinem Umfeld weiterhin am Nachlass beteiligt sind.

Das vorliegende Skript befasst sich auf der Grundlage der jüngeren Rechtsprechung mit dieser häufig unterschätzten Problematik und zeigt Gestaltungsmöglichkeiten auf, um einen ungewollten Zugriff des früheren Ehegatten auf den Nachlass zu verhindern. Darüber hinaus werden typische Fehlerquellen beleuchtet, die bei erbrechtlichen Vereinbarungen im Rahmen des Scheidungsverfahrens oder der Trennungszeit zur Beseitigung erbrechtlicher Ansprüche zu beachten sind – nicht zuletzt, um Haftungsrisiken für den erbrechtlichen Berater zu minimieren. Ferner enthält das Skript auch Formulierungsvorschläge, insbesondere einen Formulierungsvorschlag für ein Geschiedenentestament.

Inhalt

Unter anderem werden folgende Themen behandelt:

  • Erb- und Pflichtteilsverzicht in der Trennungs- und Scheidungsphase
  • Passive Vererblichkeit nachehelicher Unterhaltsansprüche
  • Auswirkungen der Scheidung auf das Erbrecht
  • Unerwartete Fortgeltung von Erbregelungen
  • Fehlerquellen bei bestehenden Lebensversicherungen
  • Scheidungsklauseln
  • Sicherung der Fortgeltung gemeinschaftlicher Erbregelungen
  • Fehlerhafter Widerruf gemeinschaftlicher Testamente
  • Postmortale Zugriffsmöglichkeiten des Ehegatten
  • Geschiedenentestament
  • Vor- und Nacherbfolge oder doch Vermächtnislösung?
  • Vormundsbenennung
  • Anordnung einer Testamentsvollstreckung
  • Ausschluss von der Vermögenssorge

Umfang

76 Seiten

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