Dr. Grommes: Steuerstrafrecht 2024
§ 370 AO soll den staatlichen Steueranspruch sichern und entspricht somit dem öffentlichen Interesse am vollständigen und rechtzeitigen Aufkommen jeder einzelnen Steuerart. § 370 AO ist lex specialis gegenüber § 263 StGB. Zu beachten sind zu dem § 378 AO und § 266a StGB. Insbesondere bei Rechtsanwälten und Steuerberatern stellt sich oftmals die Frage, ob sie sich durch Umsetzen einer unzulässigen Gestaltungsidee des Steuerpflichtigen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar gemacht haben. Aber auch bei Punkten wie der Steuerverfolgungsverjährung gilt es auf aktuellem Stand zu bleiben und zwischen Steuerverfolgungsverjährung und steuerlicher Festsetzungsverjährung zu unterscheiden.
Gliederung
1. Die Strafverfolgungsorgane in Steuerstrafsachen
2. Der Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO
2.1 Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO
2.2 Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO
2.3 Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO
3. Rechtsprechung zu den berufstypischen Handlungen
4. Schätzungen im Steuerstrafrecht
4.1 Das Strafverfahren als eigenständiges Verfahren
4.2 Schätzungen im Strafprozess im Lichte des in-dubio-pro-reo-Grundsatzes
4.3 Verständigung im Strafverfahren und tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren
5 Konkurrenzen
6 Strafzumessung
6.1 Regelbeispiele nach § 370 Abs. 3 AO
6.2 Strafzumessung im engeren Sinne
7. Strafverfolgungsverjährung im Steuerstrafrecht
7.1 Verjährung der „einfachen“ Steuerhinterziehung
7.2 Verjährung bei Vorliegen eines Regelbeispiels
7.3 Verjährungsbeginn
8. Leichtfertige Steuerverkürzung, § 378 AO
9. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, § 266a StGB
10. Der Verdacht einer Steuerstraftat während der Außenprüfung
10.1 Anfangsverdacht
10.2 Belehrungspflichten
10.3 Mitwirkungspflichten
10.4 Sperrtatbestände im Sinne des § 371 Abs. 2 AO im Zusammenhang mit der Außenprüfung
10.5 Folgen im Besteuerungsverfahren
11 Steuerliche Erklärungspflichten während des laufenden Strafverfahrens
11.1 Steuerliche Erklärungspflichten, § 393 Abs. 1 AO
11.2 Verwendungsverbote
11.3 Berichtigungspflicht nach § 153 AO
11.4 Auskunftspflichten von nicht am Verfahren Beteiligter i.S.d. § 78 AO nach § 93 AO
11.5 Konflikt mit nemo-tenetur-Grundsatz im Strafverfahren
12 Umsatzsteuerstrafrecht
12.1 Allphasen-Brutto-System mit Vorsteuerabzug
12.2 Bemessungsgrundlage und Steuersatz
12.3 Erklärungspflicht
12.4 Verhältnis Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu Umsatzsteuer-Jahreserklärung
12.5 Umsatzsteuerhinterziehung mittels Vorsteuererstattung
12.6 Umsatzsteuerkarusselle
12.7 Strohmanngeschäfte
13. Exkurs: Anlagegold nach § 25c UStG
14. Die strafbefreiende Selbstanzeige, § 371 AO
14.1 Allgemeines
14.2 Voraussetzungen der Selbstanzeige im Überblick
14.3 Voraussetzungen der Selbstanzeige nach § 371 Abs. 1 AO
14.4 Sperrtatbestände nach § 371 Abs. 2 AO
14.5 Sonderregelung des § 371 Abs. 2a AO
14.6 Nachzahlungspflicht nach § 371 Abs. 3 AO
14.7 Die „Fremdanzeige“ nach § 371 Abs. 4 AO
14.8 Die Selbstanzeige nach § 378 Abs. 3 AO
14.9 Die Einstellung des Verfahrens nach § 398a AO
15. Grundzüge der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung mit besonderem Augenmerk auf die Einziehung bei Steuerstraftaten
15.1 Allgemeines
15.2 Grundkonzept der Vermögensabschöpfung
15.3 Das „erlangte Etwas“, § 73 Abs. 1 StGB, und sein Wert, § 73d Abs. 1 StGB
15.4 Einziehung von Nutzungen und Surrogaten, § 73 Abs. 2 und 3 StGB
15.5 Abschöpfung bei Drittbegünstigten, § 73b StGB
15.6 Abschöpfung bei mehreren Einziehungsadressaten
15.7 Ausschluss der Einziehung, § 73e Abs. 1 StGB und § 459g Abs. 4 StPO
15.8 Wegfall der Bereicherung und unbillige Härten
15.9 Vorläufige Sicherung von Vermögenswerten, §§ 111b ff. StPO
Umfang: 75 Seiten
- Jederzeit und an jedem Ort umsetzbar!
- Maximal 5 Zeitstunden pro Fachgebiet und Jahr können Sie gem. § 15 Abs. 4 FAO hiermit absolvieren.
- Unsere Skripten sind für jeweils 2,5 oder 5 Zeitstunden Fortbildung konzipiert.
- Ihre Lernerfolgskontrolle erfolgt ONLINE als Multiple Choice-Test mit einer richtigen Antwort aus mehreren Antwortoptionen. Mindestens 8 von 10 Fragen müssen dabei richtig beantwortet sein.
- 79 Euro (2,5h) oder 138 Euro (5h) zzgl. gesetzl. USt einschl. PDF-Skript, Lernerfolgskontrolle und Zertifikat
- Separates, einfaches Autorisierungssystem ("Log in"), nicht identisch mit dem für unsere LIVE ONLINE Seminare, Fachanwaltslehrgänge, Seminare & Genießen Veranstaltungen usw.!
- Sie erhalten sofort Ihre Rechnung, Skript und Kontrollfragen, d. h. Sie können sofort starten!
- Sie können direkt später zahlen – und die Kursgebühr „klassisch“ überweisen.
- Sie erhalten Ihr Zertifikat innerhalb von 15 Minuten, vorausgesetzt der Test ist bestanden.
- Bis zum 31.12. können Sie in dieser Form einen Teil Ihrer Ihre Fortbildung absolvieren!
Sie können sofort starten!
Sie erhalten Ihr Zertifikat sofort, vorausgesetzt der Test ist bestanden.