Dr. Wolfram Viefhues: Die gemeinsame Wohnung nach Trennung und Scheidung
Während der Trennungszeit – also vor Rechtskraft der Ehescheidung – kommt als Anspruchsgrundlage für die Zuweisung der Ehewohnung § 1361b BGB in Betracht, nach der Rechtskraft der Ehescheidung gilt § 1568a BGB. Beide Normen gelten nur für Ehegatten; vergleichbare Regelungen für die Wohnung unverheirateter Partner bestehen nicht. Zeitunabhängig kann über § 2 GewSchG die Zuweisung einer Wohnung erreicht werden; dies gilt auch für die Wohnung unverheirateter Partner.
Neben den Rechtsfolgen der Zuweisung wirft das vorliegende Skript einen Blick auf Nutzungsvergütung, dingliche Berechtigung, mietrechtliche Besonderheiten sowie verfahrensrechtliche Aspekte; Kosten und Verfahrenswerte sowie Vollstreckungsfragen werden vertieft behandelt.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf Sonderkonstellationen – etwa Gewalttätigkeiten, der Überlassung durch Schwiegereltern oder dem ausgesperrten Ehegatten – sowie der Behandlung der Ehewohnung im Unterhaltsrecht, insbesondere bei der Anrechnung des Wohnvorteils.
Inhaltsverzeichnis
A. Anspruch auf Überlassung der Wohnung
B. Begriff der Ehewohnung
C. Überlassung der Ehewohnung während der Trennungszeit nach § 1361b BGB
D. Sonderfall: Gewalttätigkeiten
E. Sonderfall: Der ausgesperrte Ehegatte
F. Schutz des wohnenbleibenden Ehegatten vor dem Verlust der Wohnung während der Trennungszeit
G. Behandlung der Ehewohnung anlässlich der Scheidung, § 1568a BGB
H. BGH-Entscheidung (v. 21.1.2026, XII ZB 142/25) zum Antrag auf Neuregelung nach § 745 Abs. 2 BGB
I. Schutz des aus der Ehewohnung weichenden Ehegatten
J. Weitere Details zur Mietwohnung
K. Verfahren
L. Kostenentscheidung
M. Verfahrenswerte
N. Vollstreckung der Entscheidung
O. Ausgleich von Zins- und Tilgungsleistungen unter Ehegatten
P. Der Wohnvorteil bei Nutzung der Ehewohnung im Unterhaltsrecht
Umfang
56 Seiten
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