Selbststudium
geeignet für 5 Std. Fortbildung gem. § 15 FAO Abs. 4 im Vergaberecht oder im Bau- und Architektenrecht
Verfasser(in):
Rechtsanwalt Stefan Geheeb, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht, Mediator, Frankfurt am Main

Stefan Geheeb: Materielles und prozessuales Vergaberecht

Vergaberecht |
Bau- und Architektenrecht
138,00 €

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedarf die öffentliche Hand der unterschiedlichsten Wirtschaftsgüter und Leistungen. Soweit die öffentliche Hand ihren Beschaffungsbedarf nicht selbst decken kann, muss sie sich Dritter bedienen. Zur Deckung ihres Beschaffungsbedarfs vergibt die öffentliche Hand jährlich Aufträge in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrages an private Unternehmen. Die öffentliche Auftragsvergabe ist damit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor.

Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die die öffentliche Hand bei der Beschaffung von Gütern und Leistungen und bei der Vergabe von Konzessionen befolgen muss. Vorrangiges Ziel des Vergaberechts ist es, den Beschaffungsbedarf der öffentlichen Hand zu decken. Das Vergaberecht ist hierbei das Instrument, um eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung sicherzustellen.

Durch die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten, insbesondere umweltbezogenen, sozialen und innovativen Kriterien (sog. sekundäre Ziele), kann die Vergabe öffentlicher Aufträge auch der Verwirklichung strategischer Politikziele dienen. Die durch die Einführung des Vergaberechts zu beachtenden Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz sorgen für einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen und verhindern Korruption, Willkür, Parteilichkeit und Vetternwirtschaft.

Zudem erhält die öffentliche Hand eine Marktübersicht bezüglich des Preises und der zu beschaffenden Leistung. Denn die öffentliche Hand beschafft auch Waren und Dienstleistungen, für die kein marktüblicher Preis feststeht. Indem durch das Vergaberecht Wettbewerb erzeugt wird, kann sichergestellt werden, dass für die zu beschaffende Leistung ein marktüblicher Preis gezahlt wird. Schließlich dient das Vergaberecht der Marktöffnung und damit der Schaffung eines grenzüberschreitenden, europaweiten Wettbewerbs. Unternehmen aus allen EU-Mitgliedstaaten sollen Zugangsmöglichkeiten zu öffentlichen Ausschreibungen erlangen.

Inhaltsverzeichnis

A. Einführung in das Vergaberecht

B. Zweiteilung des Vergaberechts

C. Prinzipien und Ziele des Vergaberechts

D. Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens

E. Ablauf des Vergabeverfahrens

F. Dokumentation des Vergabeverfahrens / Vergabevermerk

G. Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit

H. Rechtsschutz

I. Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Vergaberecht (Vergabebeschleunigungsgesetz)

Umfang

67 Seiten

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