Stefan Lissner: Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter und Gläubiger - Aufsicht, Verfahrensrecht und Kontrolle nach der Insolvenzordnung
Das Skript widmet sich umfassend der Aufsichtspflicht des Insolvenzgerichts und ihrer Bedeutung für eine ordnungsgemäße Verfahrensabwicklung. Es zeigt praxisnah, welche Aufgaben, Befugnisse und Grenzen Gericht und Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren haben. Anhand zahlreicher Beispiele werden typische Problemfelder – von der Verwalterauswahl über Eingriffsmöglichkeiten bis zur Schlussrechnungsprüfung – verständlich dargestellt. Das Werk bietet damit eine fundierte Orientierungshilfe für die insolvenzrechtliche Praxis, insbesondere für Gerichte, Insolvenzverwalter und Kreditinstitute.
Inhaltsverzeichnis
Kapitel I. Einführung
I. Einführung
II. Gläubigerautonomie vs. staatliches Handeln
III. Die Aufgaben des Insolvenzgerichts
Kapitel II. Übersicht gerichtlicher Kontrolle
I. Allgemeines
II. Welche gerichtlichen Maßnahmemöglichkeiten bestehen?
III. Von „A“ bis „Z“ der gerichtlichen Kontrolle
Kapitel II. Beispiele und Verfahrensfragen
I. Beispiele und Verfahrensfragen
Kapitel IV. Der Insolvenzverwalter
I. Allgemeines
II. Die Wahl des Verwalters als gerichtliche Kontrolle
III. (Vor-)Auswahlverfahren („Listing“)
IV. Die tatsächliche Auswahl
V. Das De-Listing
VI. Die Haftung des Insolvenzverwalters
VII. Die Aufgaben des Verwalters
VIII. Der Sonderinsolvenzverwalter
IX. Die Vergütung des Verwalters, des vorl. Verwalters, des Sonderinsolvenzverwalters und deren Instrumentalisierung
Kapitel V. Die Rechte im Termin
I. Allgemeines
II. Wahl/Abwahl des Verwalters in der Versammlung
III. Stimmrechte
IV. Taktisches Verhalten
V. Aufhebung v. Beschlüssen
VI. Ersetzung von Beschlüssen im Rahmen der Rechtsaufsicht?
VII. Stimmrechtsverbote / Stimmrechtsausschlüsse
VIII. Fehlende Umsetzung des Gläubigerwillens durch den Verwalter
Kapitel VI. Schlussrechnungsprüfung
I. Allgemeines
II. Umfang der gerichtlichen Prüfung
III. Die Bestellung eines Sachverständigen
IV. Die Rechte der Gläubiger
Umfang
88 Seiten
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